Haus- Badeordnung

Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Lage

 I. Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Bäder einschließlich des Einganges und der Außenanlagen.
  2. Die Haus-und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
  3. Die Einrichtungen der Bäder sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem  Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  5.  Das Rauchen ist im Hallenbad nicht gestattet.  In den Freibädern ist das Rauchen nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
  6. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen auf das Gelände der Bäder nicht mitgebracht werden.
  7. Das Personal ggf. weitere Beauftragte der Bäder üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch der Bäder ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
  8. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.
  9. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
  10. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.

II. Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten sowie Einlass- und Badeschluss werden öffentlich bekannt gegeben. In den Freibädern können die Öffnungszeiten witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.
  2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung der Bäder oder Teile davon, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
     
  3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
    a)    Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
    b)    Personen, die Tiere mit sich führen,
    c)    Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,
    d)    Personen, die die Bäder zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
     
  4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
     
  5. Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich.
     
  6. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein.
  7. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.
  8. Der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

 III. Haftung

  1. Die Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
  3. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfach-schlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschal-betrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

 IV. Benutzung der Bäder

  1. Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Garderobenmarken, Schlüssel u.ä. ist vor der Aushändigung der Kleidung ein Kostenersatz in Höhe des in der jeweils aktuellen Entgeltordnung für die Benutzung der Bäder festgesetzten Betrages zu leisten.
  2. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
  3. Vor der Benutzung der Schwimmbecken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
  4. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  5. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badekleidung gestattet.
  6. Die seitens des Badbetreibers angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.
  7. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
    a)    der Sprungbereich frei ist,
    b)    nur eine Person das Sprungbrett bzw. den Treppenzugang betritt.
    Das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
  8. Rutschen dürfen nur entsprechend der ausgehängten Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.
  9. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
  10. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
  11. Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.
  12. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.
  13. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden.

 IV. Ausnahmen

  1. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder die Betriebsleitung entgegen.

V. Schlussbestimmung

Diese Haus- und Badeordnung gilt ab dem

Lage, den 14.07.2014
                                                                                                                                        Bürgermeister